Wer darf einen Blaulichtbalken benutzen?
Die StVO regelt mit § 52 die Berechtigung zur Verwendung von Blaulicht. Der Lichtbalken muss auf jeden Fall eine ECE-R65 Zulassung haben. Der § 38 StVO definiert die Einsatzbedingungen von Blaulicht. Es dient der Anzeige von Inanspruchnahme von Sonderrechten bei Einsatzfahrten. Blaulicht wird bei folgenden Behörden bzw. Organisationen eingesetzt:
- Polizei
- Feuerwehr
- Rettungsdienst
- THW
- Katastrophenschutz
- Bundeswehr
Bei Einsatzfahrten weist das Blaulicht in Verbindung mit einem Warnsignal (Folgeton-Signal) auf die Wegerechte des Fahrzeuges hin. Das Wegerecht bedeutet, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen müssen. Diese Signalkombination darf lt. § 38 der StVO nur in bestimmten Fällen verwendet werden, z.B. um Gefahren abzuwenden, um Menschenleben zu retten und bei der Verbrecherverfolgung.
Und wieso die Farbe Blau? Blaulicht unterscheidet sich deutlich von den sonst im Straßenverkehr üblichen und oft verwendeten Farben. Hier herrschen weiß, gelb, rot und grün vor. Blaulicht hat den physikalischen Vorteil der starken Streuung. Dadurch ist es im Gegensatz zu anderen Farben in einem größeren Umfeld zu sehen.
Blaulichtbalken bei der Polizei
Alle Einsatz-Fahrzeuge der Polizei sind mit einem Blaulicht-Balken ausgerüstet. Im Einsatz wird oft das akustische Sondersignal zusätzlich benutzt. Durch das dadurch entstehende Wegerecht kann sichergestellt werden, dass der Einsatzwagen möglichst schnell die Einsatzstelle erreichen kann.
Blaulichtbalken bei der Feuerwehr
Ähnlich wie bei der Polizei werden auch bei der freiwilligen Feuerwehr und bei der Berufsfeuerwehr ausschließlich Blaulichtbalken verwendet. So können Einsatzorte entsprechend kenntlich gemacht werden. In Verbindung mit dem akustischen Einsatzhorn wird auch der Feuerwehr ein Wegerecht eingeräumt, sodass auch diese möglichst schnell am Einsatzort sein können.
Wann wird ein blauer Lichtbalken eingesetzt?
Die Verwendung von Blaulicht ist gesetzlich geregelt bzw. beschrieben. Fahrzeuge mit Blaulicht ohne akustisches Sondersignal warnen die Verkehrsteilnehmer z.B. vor
- Allgemeinen Gefahrenstellen
- Überfahren roter Ampeln
- Fahren in falscher Richtung bei Einbahnstraßen
- Und andere Fahrbereiche die eigentlich in der StVZO zum Befahren verboten sind
Bei eingeschaltetem Blaulicht und dem akustischen Sondersignal entsteht ein zusätzliches Wegerecht. Die Verkehrsteilnehmer müssen ihr Fahrverhalten so anpassen, dass das Einsatzfahrzeug freie Fahrt auf den Straßen hat. Diese Situation entsteht bei folgenden Voraussetzungen:
- Rettung von Menschenleben
- Verhinderung schwerer Gesundheitsschäden
- Gefahrenabwendung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Verfolgung flüchtender Personen bzw. Verbrecher
- Erhaltung von bedrohten Sachwerten
Möglichkeiten zur Erzeugung der Leuchtfarbe Blau
Die Leuchtfarbe kann grundsätzlich auf zwei Arten erreicht werden.
Zum einen kann sie über die LEDs erreicht werden. Die moderne und gern genutzte LED-Technologie bietet die Möglichkeit farbige Leuchten einzusetzen, die dann auch z.B. bei einer neutralen Lichthaube ein blaues Warnlicht abgeben.
Zum anderen kann sie über eine blaue Lichthaube erreicht werden. Dann spielt es keine Rolle, welche Lichttechnik dabei eingesetzte wird. Viele Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Polizei setzen auch auf die Wirkung der Balken über eine blau gefärbte Haube, die dann auch im ausgeschalteten Zustand bereits eine Wirkung erzeugt.
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Blaulichtbalken
(4)Blaulichtbalken sind ein unverzichtbares Warnsignal auf den Straßen und spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherheit im Straßenverkehr. Sie werden hauptsächlich von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten verwendet, um im Notfall schnell und sicher durch den Verkehr zu gelangen. Die Verwendung von Lichtbalken mit Blaulicht zeigt immer ein grundsätzliches Sonder- bzw. Wegerecht des Fahrzeuges an. Zusätzlich warnen die auffälligen blauen Lichter den herannahenden Verkehr rechtzeitig vor Unfall- oder Gefahrenstellen. Das Blaulicht bei unseren blauen Lichtbalken wird durch die bewährte Rotorentechnik und eine blau gefärbte Lichthaube erzeugt. Alle Warnbalken haben eine ECE-R65 sowie eine ECE-R10 Zulassung.