Die richtigen Verkehrskegel für jeden Einsatz
Um einen passenden und auch zulässigen Pylon einzusetzen, muss zuvor die Einsatzart der Verkehrsleitkegel geklärt werden. Die Vorschriften der RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) bzw. die BGI 800 für Unfall- oder Gefahrenstellen regeln u.a. auch die Aufstellkriterien für die Warnkegel. Hier gibt es Abhängigkeiten betreffend der Art und Dauer des Einsatzes.
Es gibt für Warnkegel viele unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten. Meist werden die reflektierenden Leitkegel auf öffentlichen Straßen eingesetzt, um beispielsweise gefährliche Stellen abzusichern. Die Leitkegel sorgen jedoch auch in anderen Bereichen für Sicherheit. In Betrieben aufgestellte Leitkegel markieren zum Beispiel besondere Plätze, im Motorsport dienen sie der Kennzeichnung von Gefahrenstellen und auf Parkplätzen sorgen Leitkegel für Absperrungen.
Überall auf nicht öffentlichen Plätzen oder Geländen im Innen- oder Außenbereich bieten sich auch tagesleuchtende oder teilreflektierende Leitkegel ab 300 mm Höhe an. Diese Pylone verschiedener Größen benötigen keine reflektierenden Folien. Der Preis für tagesleuchtende Pylonen ist dadurch relativ günstig.
Neben den genannten Warnkegeln, die fest in ihrer Form sind, gibt es auch die besonders kompakten Faltleitkegel. Sie lassen sich auf eine Höhe von nur 50 mm verkleinern, indem sie platzsparend in der Fußplatte versenkbar sind. Darüber hinaus verfügen sie über eine integrierte LED-Beleuchtung für zusätzlichen nächtlichen Warneffekt, der durch eine aufsetzbare LED-Blinkleuchte noch zusätzlich verstärkt werden kann. Dieser Pylon ist aber nur für eine kurzfristige Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen zugelassen.
Wer darf Pylonen aufstellen?
Verkehrsleitkegel gehören nach Anlage 4 zu § 43(3) StVO zu Verkehrseinrichtungen. Die Verkehrskegel dürfen daher ausschließlich nach einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde aufgestellt werden. Auf Privatgelände ist eine beliebige Verwendung unterschiedlicher Pylonen freigestellt.
Merkmale von Warnkegeln
Nach der StVO § 43 müssen Verkehrsleitkegel Streifen mit den Farben rot-weiß aufweisen. Beim Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr müssen die rot-weißen Farbringe der Pylonen retroreflektierend sein. Tagesleuchtende Pylone sind hier nicht zugelassen. Retroreflektierende Leitkegel leuchten nachts bei Lichteinfall auf. Sie reflektieren einen Teil des Lichtes zurück, und sind damit auch aus weiterer Entfernung bei Dunkelheit gut wahrzunehmen. Entsprechend sind die erforderlichen, reflektierenden Streifen der Verkehrsleitkegel aus der Folie Typ A oder B. Weiterhin müssen die Kegel je nach Verwendungszweck eine entsprechende Höhe und Gewicht haben.
Wenn die Leitkegel durch die Bundesanstalt für Straßenwesen geprüft (BASt-geprüft) sind, werden sie auch TL-Leitkegel genannt. Für dieses Produkt haben sich, nicht zuletzt aufgrund ihrer Form und auch in Abhängigkeit des Verwendungszwecks noch viele Bezeichnungen etabliert:
- Verkehrspylon
- Pylon
- Lübecker Hut
- Lübecker Hütchen
- Absperrhütchen
- Warnhütchen
- Baustellenhütchen
- Verkehrshütchen
- Warnkegel
- Verkehrskegel
- Verkehrsleitkegel
Farbe der Pylonen - das ist erlaubt
Bei Warnkegeln, die im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden, sind nur die Farben rot und weiß zugelassen. Diese Farben rot und weiß müssen in Ringen am Pylon vorhanden sein. Zusätzlich benötigen die Leitkegel eine retroreflektierende Folie Typ A oder Typ B auf der Oberfläche des Kegels. Diese geprüften TL-Leitkegel werden auf privaten Plätzen oder Bahnen nicht benötigt. Hier kann die Farbe auch mal orange-weiß statt rot sein. Oder der Leitkegel hat statt roten und weißen Ringen ganz andere Farben.
Höhe und Gewicht der Verkehrsleitkegel
Unsere reflektierenden Verkehrskegel gibt es in verschiedenen Höhen von 500 - 760 mm. Dabei sind hinsichtlich des Verwendungszwecks zwei Mindest-Maßeinheiten zu beachten:
- Leitkegel 500 mm hoch, sind bei Verwendung auf normalen öffentlichen Verkehrsstraßen notwendig.
- Leitkegel 750 mm hoch, sind auf öffentlichen Autobahnen und Schnellstraßen erforderlich.
Beide Warnkegel müssen dem Leitkegel BASt entsprechen. Diese Leitkegel haben die notwendige Zulassung der Bundesanstalt für Straßenwesen, kurz BASt-Zulassung.
Ebenso sind bei den geprüften TL-Kegeln bestimmte Mindestgewichte vorgeschrieben. Diese dienen der Standsicherheit. Die Verkehrskegel werden in zwei Gewichtsklassen eingeteilt, die ja nach Höhe der Pylone die Mindestgewichte festlegen. Die Gewichtsklasse I ist nicht TL-konform.
Höhe (in mm) Mindest-Gewicht bei Klasse II Mindest-Gewicht bei Klasse III
500 1,9 kg 2,5 kg
750 4 kg 5 kg
Material der Leitkegel
Die Pylonen werden aus haltbarem, flexibel formbarem Material (Weich-PVC) gefertigt. Dieser Kunststoff hat den Vorteil, dass bei einem evtl. Überfahren des Verkehrsleitkegels sich dessen Beschädigung in Grenzen hält. Eine stabile Fußplatte aus massivem Kunststoff oder umweltgerecht recyceltem Gummiprodukten sorgt für einen sicheren Stand.
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Wir bieten eine große Auswahl an Pylonen in professioneller Qualität für jeden Ihrer Einsatzfälle. So führen wir BAST-geprüfte TL-Leitkegel in zwei Größen, sowie auch faltbare Varianten für andere Einsatzzwecke. Dazu jede Menge Zubehör, wie Transportboxen, Halterungen und Aufsteckleuchten. In der Kategorie Sicherheit in unserem Online-Shop finden Sie auch weiteres Sicherheits- und Absperrmaterial, wie Warnleuchten, Faltsignale oder ganze Absperrmaterial-Sets.
Leitkegel
(16)Unsere Leitkegel sind Verkehrszeichen, die vor Unfall- oder Gefahrenstellen warnen bzw. diese kritischen Orte absichern. Sie werden auch Pylone, Lübecker Hütchen, Warnkegel, Verkehrskegel oder Verkehrsleitkegel genannt. Wir führen diese Gefahrenwarner in verschiedenen Höhen und Ausführungen, so auch in einer platzsparenden, faltbaren Version und natürlich auch BASt-geprüfte Versionen. Der Anwendungsbereich und die Ausführung der Leitkegel sind in der DIN EN 13422 bzw. der StVO § 43 mit Zeichen 610 geregelt.