Die Heckmarkierung für Zugmaschinen ist die bauartgeprüfte Sicherheitskennzeichnung für alle Lkw nach Europa-Norm, denn die ECE 70 regelt die Heckmarkierung für Zugmaschinen im grenzüberschreitenden Schwerlastverkehr. Durch die Heckmarkierung für Zugmaschinen entstehen den Fahrern im Transitverkehr keine unnötigen Probleme und somit keine zusätzlichen Kosten durch Ausfallzeiten oder Strafen. Durch die auf dem Aluminiumträger aufgebrachte Hochreflexfolie in gelb und tagesleuchtendem Rot (entsprechend der ECE 70.01 (RA 3)) wird , egal ob Tag oder Nacht, eine ausgezeichnete Warnwirkung erreicht. Somit schützt die Heckmarkierung für Zugmaschinen zusätzlich vor Auffahrunfällen und warnt die anderen Verkehrsteilnehmer. Die Befestigung erfolgt am besten auf einem flachen und festen Untergrund. Bei der Heckmarkierung für Zugmaschinen kann zwischen folgenden Montagevarianten gewählt werden: je eine Vollmarkierung, zwei Halbmarkierungen oder vier Viertelmarkierungen. Sie erhalten bei uns die Heckmarkierungen in der hochwertigeren Version ECE 70.01 (RA3) anstatt der Version ECE 70.00 zu gleichen Preis.